Zitate

Wird ein Verletzter zur weiteren Versorgung in eine Klinik gebracht, geschieht das in den Bergen meist per Hubschrauber.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Die Krankenkassen erstatten üblicherweise nur Leistungen und Honorare, die sie auch in Deutschland übernehmen würden.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert sogar sein Recht, vom seinem Führerschein in Österreich Gebrauch zu machen.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Ansonsten gilt für das Mountainbiken im Wald und auf Forststraßen, dass das Forstgesetz zwar ein allgemeines Betretungsrecht, jedoch kein Befahrungsrecht statuiert.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Geschwindigkeit, Abstand und Vignettenpflicht sind die wichtigsten Stichworte für denjenigen, der sein Urlaubsbudget schonen möchte.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gilt das sogenannte Kumulationsprinzip. Danach werden bei der Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Die Asfinag hatte die Nachttarife für die Gesamtstrecke extrem erhöht, um in dieser Zeit den Verkehr auf der Brennerautobahn zu reduzieren. Damit diskriminierte sie jedoch all jene, welche die gesamte Autobahn nutzen.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Auch wenn das Gesetz ihn ‚Gast’ nennt, der Skischüler schließt mit der Skischule einen Ausbildungsvertrag ab. Dadurch wird der Skischulleiter Vertragspartner und haftet.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Auch sind der Skischule Höchstgrenzen bei der Gruppenstärke vorgeschrieben, nämlich zwölf Teilnehmer. Die Gruppenstärke darf nur notfalls und kurzfristig um drei Personen überschritten werden.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Sollte die Regierung ihren Vorschlag durchs Parlament bringen, ist zu befürchten, dass so manchem Haushalt nach dem Skiurlaub in Österreich nicht nur ein Knöllchen, sondern eine deftige Rechnung ins Haus flattert.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt
Es zeichnet sich bereits ab, dass die Gesetzesänderung rechtlich gut beratenen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit lässt, sich der Strafe und den sie begleitenden verkehrserzieherischen Maßnahmen zu entziehen.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt