Für Lkw-Nachtfahrten zwischen 2001 und 2003 gibt es Brennermaut zurück

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(Zürich/Innsbruck, den 21.03. 2013) Transportunternehmen, die im Zeitraum vom 01.02.2001 bis zum 31.12.2003 mit ihren Lkws zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr die Brennerautobahn befahren haben, können Teile der dafür bezahlten Maut zurückerhalten. Das betrifft alle Fahrten mit Lkw mit mehr als drei Achsen und mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Das teilt die Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck mit, die ein entsprechendes Urteil des Obersten Gerichtshofes Österreichs gegen die Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßenfinanzierungs-AG (Asfinag) vorliegen hat.

„Die Asfinag hatte die Nachttarife für die Gesamtstrecke extrem erhöht, um in dieser Zeit den Verkehr auf der Brennerautobahn zu reduzieren“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch. „Damit diskriminierte sie jedoch all jene, welche die gesamte Autobahn nutzen, also vor allem Transportunternehmen aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien.“ Die Tarife für österreichische Unternehmen, die nur Teilstrecken nutzen, blieben günstiger. Dass eine solche Diskriminierung nicht zulässig ist, hatten der Asfinag bereits 2004 der Europäische Gerichtshof und anschließend der Oberste Gerichtshof Österreichs attestiert. Die jetzt von der Kanzlei Tramposch & Partner durchzusetzende Rückzahlungsverpflichtung baut auf diesen Entscheidungen auf und bezieht sich auf die bisher nicht geklärten Nachtfahrten zwischen 2001 und 2003.

Pro Nachtfahrt können die betroffenen Transportunternehmen für die Zeit vom 01.02.2001 bis zum 31.08.2002 einen Betrag von 63,98 € und für die Zeit vom 01.09.2002 bis zum 31.12.2003 einen Betrag von 68,58 € zurückfordern. „Das Unternehmen braucht sich nicht an dem Verfahren beteiligt zu haben, sondern lediglich zu belegen, dass es im relevanten Zeitraum mit einem Lkw auf der Brennerautobahn unterwegs war“, schildert Tramposch. Schwierig ist dieses wegen des lange zurückliegenden Zeitraums für alle, die bar bezahlt haben. „Über 90 Prozent der Fahrten werden jedoch über die gängigen Tankkarten abgewickelt“, betont der Verkehrsrechtler, „mit der Kundennummer bzw. der Tankkartennummer können wir über die Tankkarten-Gesellschaften die Abbuchungen der Brennermaut rekonstruieren, sodass der größte Teil der Betroffenen zu viel gezahlte Maut erstattet bekommen kann.“

Die Kanzlei Tramposch & Partner, die Mitglied in der internationalen Beratungsallianz Geneva Group International (GGI) ist, bereitet derzeit die Abwicklung der Ansprüche in Abstimmung mit der Asfinag vor. „Binnen der nächsten drei Monate sollten sich alle melden, die Geld zurückbekommen möchten“, rät Tramposch. Die Asfinag werde das vereinfachte Abwicklungsverfahren nicht allzu lange offenhalten. „Kosten entstehen den Transportunternehmen nicht, wenn sie ihre berechtigten Ansprüche geltend machen“, betont Tramposch, „gemäß Vereinbarung mit der Asfinag trägt diese die Kosten unserer Kanzlei.“

Infos: www.tramposch-partner.com

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Die Asfinag hatte die Nachttarife für die Gesamtstrecke extrem erhöht, um in dieser Zeit den Verkehr auf der Brennerautobahn zu reduzieren. Damit diskriminierte sie jedoch all jene, welche die gesamte Autobahn nutzen.
Dr. Hubert Tramposch, Rechtsanwalt