Für Lkw-Nachtfahrten zwischen 2001 und 2003 gibt es Brennermaut zurück
(Zürich/Innsbruck, den 21.03. 2013) Transportunternehmen, die im Zeitraum vom 01.02.2001 bis zum 31.12.2003 mit ihren Lkws zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr die Brennerautobahn befahren haben, können Teile der dafür bezahlten Maut zurückerhalten. Das betrifft alle Fahrten mit Lkw mit mehr als drei Achsen und mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Das teilt die Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck mit, die ein entsprechendes Urteil des Obersten Gerichtshofes Österreichs gegen die Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßenfinanzierungs-AG (Asfinag) vorliegen hat.