Wer Schwarzgeld in der Schweiz angelegt hat und noch immer hofft, nicht entdeckt zu werden, ist ein unverbesserlicher Optimist.
Wie auch immer die Koalitionsverhandlungen ausgehen, das letzte legale Schlupfloch, die strafbefreiende Selbstanzeige, wird auf dem Verhandlungstisch liegen.
Überhöhte Lizenzgebühren, zu hohe Beratungsentgelte oder Verkäufe unter Wert sind so riskant, dass eine kleine Unachtsamkeit bei der Planung die Existenz des Unternehmens gefährden kann.
Wichtig ist, dass Verrechnungspreise stets einem Fremdvergleich standhalten müssen.
So schön ein zugunsten des Steuerpflichtigen ergangener fehlerhafter Bescheid sein mag – sich darauf zu verlassen, kann weitreichende Folgen haben.
Völlig abstruse Gestaltungsmöglichkeiten kann und darf es nicht geben. Wenn die Unternehmen jedoch dem entsprechen, was auch zwischen fremden Dritten üblich ist, sollen sie nicht zurückstehen müssen.
Formal saubere Reglungen erleichtern die Beweisführung und bringen einen Betriebsprüfer erst gar nicht auf die Idee, es könnte etwas nachträglich angepasst worden sein, um Steuern zu sparen.