Konzerninterne Leistungen sind auch ohne vorherigen schriftlichen Vertrag anzuerkennen
(Zürich/Frankfurt, den 07. 03. 2013) Internationale Verflechtungen erschweren die steuerliche Behandlung von Unternehmen. „So können konzerninterne Dienstleistungen, die von der ausländischen Muttergesellschaft in Rechnung gestellt werden, vom Betriebsprüfer schnell als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden und sich steuererhöhend auswirken“, warnt Oliver Biernat, Wirtschaftsprüfer und Fachberater für Internationales Steuerrecht der in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unlängst jedoch Grenzen aufgezeigt, die betroffenen