Nutzung eines fehlerhaften Steuerbescheides birgt Risiken
(Zürich/Frankfurt, den 09. 09. 2013) Fehler des Finanzamtes dürfen zum eigenen Vorteil genutzt werden. Trotzt dieser vor Kurzem ergangenen Entscheidung ist Vorsicht angebracht. „Solange die Frist für die Festsetzungsverjährung nicht abgelaufen ist, kann das Finanzamt den Steuervorteil, der aus dem Fehler resultiert, zurückfordern“, warnt Oliver Biernat, Wirtschaftsprüfer und Fachberater für Internationales Steuerrecht der in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax. Das kann die anfängliche Freude über einen Fehler des Finanzamtes schnell zunichtemachen und für