BEG Spezialist Daikin gibt Orientierung – auch beim zweiten Schritt der Bundesförderung
Unterhaching, 01. Juli 2021 – Der Marktführer rund um das Thema Klima-, Kälte- und Wärmepumpentechnologie Daikin unterstreicht mit seinem umfangreichen Service-Angebot im Kontext der BEG seine Expertise. Er beantwortet Fragen zur Antragsstellung, zu förderfähigen Produkten oder dem Mehrwert von Energieexperten.
BEG Expertise auf einen Blick
Daikin hat sich im ersten Halbjahr bei Partnern und Kunden als kompetenter BEG Spezialist etabliert. Auch zum Start des zweiten Schrittes berät der Technologieführer interessierte Bauherren und Immobilienbesitzer, installierende Betriebe sowie Energieeffizienzexperten, Planer und Architekten. Erste Anlaufstelle für alle ist die eigens aufgesetzte Landingpage, daneben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem kostenlosen Infotelefon 0800 7241995 eine individuelle Unterstützung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG.
Umsetzung in zwei Schritten
Mit der BEG setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen: Massive Förderungen bei Modernisierung und Neubau sollen dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Seit Januar 2021 gilt im Rahmen der BEG die Förderrichtlinie für einzelne Modernisierungsmaßnahmen (BEG EM) wie z.B. der Austausch von Lüftungs- oder Heizungsanlagen. Am 1. Juli 2021, beginnt der zweite Schritt der BEG: Die bestehenden Förderprogramme Effizienzhaus werden in die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) überführt und erweitert. „Die zwei Schritte ergänzen sich ideal und können getrennt voneinander betrachtet werden. Der Zweite richtet sich an alle, deren Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zum Ziel haben, den Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Die Förderungen von Einzelmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen“, erklärt Volker Weinmann, Beauftragter Umwelt, Politik und Verbände bei Daikin Germany.
Um eine entsprechende Effizienzhaus-Stufe zu erreichen, müssen im Vergleich zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) höhere Anforderungen zum einen an den Gesamtenergiebedarf der Immobilie und zum anderen an die Qualität der Wärmedämmung der Gebäudehülle erfüllt werden. Je höher der durch Sanierung oder Neubau erreichte Effizienzhaus-Standard ist, desto höher fällt der Prozentsatz der Förderung aus. Dieser liegt zwischen 15 und 50 Prozent.
Förderungen in Form von Zuschüssen und Krediten
Bei der Planung eines Bau- oder Sanierungsvorhabens, das durch BEG WG/NWG gefördert werden soll, unterstützt eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der seit 2011 bestehenden Energieeffizienz-Expertenliste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der KfW. Sie ermitteln zunächst die angestrebte Klassifizierung des Energiehauses beziehungsweise -gebäudes, wonach der Fördersatz bestimmt wird. Dieser kann als Zuschuss direkt vom Bauherrn oder als Kredit durch den Finanzierungspartner, zum Beispiel der Hausbank, mit Tilgungszuschuss in selbiger Höhe bei der KfW beantragt werden.
Qualitätssicherung durch Energieeffizienz-Berater
Bei der BEG WG/NWG werden Zuschüsse oder Kredite an die Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe gekoppelt. Dafür müssen alle hohen qualitativen Ansprüche an die energetischen Maßnahmen über den gesamten Planungs-, Bau- bzw. Sanierungszeitraum erreicht werden. Bauherren und Immobilienbesitzer profitieren dabei doppelt von dem Fachwissen der Energieeffizienz-Expertinnen und Experten, die unabhängig und fachgerecht zur Seite stehen. Denn diese beraten in finanzieller Hinsicht, wie die staatlichen Förderungen optimal eingesetzt werden, und begleiten den gesamten Vorgang, sodass Fehler während der Umsetzung vermieden werden. Die KfW honoriert die Inanspruchnahme und übernimmt 50 Prozent der für die Baubegleitung anfallenden Kosten.
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