Ärzte müssen sich und ihre Praxen auf neue Strafnormen vorbereiten
(Bonn, den 05.06.2013) Bestechen und bestechen lassen – für niedergelassene Vertragsärzte ist das im Hinblick auf ihren Beruf nach geltendem Recht nicht strafbar. Doch das soll sich ändern. Aufgeschreckt von einem entsprechenden Freibrief, den der Bundesgerichtshof (BGH) der Ärzteschaft im Jahr 2012 erteilt hat, schreiben viele Köpfe an Gesetzesvorschlägen, wie das Geschacher um Empfehlungs-Prämien, Verschreibungs-Provisionen und andere Nettigkeiten – meist finanzieller Art – unterbunden werden kann. „Und es braucht niemand zu hoffen, dass sich die Situation nach der Bundestagswahl nicht