Vorformulierte Klauseln im Arbeitsvertrag bergen Risiken für den Arbeitgeber
(Bonn, den 28.01.2013) Enthalten Arbeitsverträge vorformulierte Klauseln, können diese auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) überprüft werden. Mittlerweile haben die Gerichte herausgearbeitet, was der Gesetzgeber vor rund zehn Jahren offen gelassen hat. Und das beschert Arbeitgebern ein zentrales Problem: Ist eine Klausel nichtig, wird es für sie meist recht teuer. Vorformulierte Arbeitsverträge sind faktisch nicht zu umgehen. Nur Individualabreden unterliegen nicht der AGB-Kontrolle. Dazu müssen sie aber tatsächlich zwischen