Versetzungsklauseln eignen sich nicht als Standardbestandteil von Arbeitsverträgen
(Bonn, den 16.05.2013) Viele Arbeitgeber streben große Flexibilität beim Einsatz ihrer Mitarbeiter an. Doch die hat ihren Preis. „Weite Tätigkeitsbeschreibungen und flexible Versetzungsklauseln führen zu erheblichen Nachteilen, wenn sich der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter trennen möchte“, warnt Professor Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt bei der Anwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle in Bonn. Vor allem viele ältere Arbeitsverträge entsprächen nicht der aktuellen Rechtsprechung und sollten im Hinblick auf Versetzungsklauseln und Tätigkeitsbeschreibungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und