Beim Elternunterhalt kann sich ein Streit mit den Behörden durchaus lohnen
(Bonn, den 26.03.2013) Kinder haften für ihre Eltern. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind. Wird also ein Elternteil pflegebedürftig, kann es für die Kinder schnell um beachtliche Summen gehen. Panik ist allerdings nicht angebracht, denn ein vollständiger Durchgriff auf Einkommen oder Erspartes des Kindes ist nicht möglich. Muss zum Beispiel ein Elternteil in ein Pflegeheim, springt zunächst der Staat ein, wenn das Geld des Pflegebedürftigen und seines Ehepartners die Pflegekosten nicht deckt. Dann aber wird der