Arbeitgeber muss Rückforderung von Fortbildungskosten sorgfältig absichern
(Bonn, den 20.02.2013) Mit der Bezahlung von Fortbildungskosten können Arbeitgeber sinnvoll in ihre Arbeitnehmer investieren. Die Kehrseite: Der Mitarbeiter wird auch für die Konkurrenz attraktiver. Will der Arbeitgeber das investierte Geld nicht durch Abwerbung oder Wechsel des Arbeitnehmers zur Konkurrenz verlieren, muss er für solche Fälle eine Rückzahlung der Fortbildungskosten regeln. „Die arbeitsvertraglich wirksame Regelung von Fortbildungen ist eine Gratwanderung. Sichert sich der Arbeitgeber zu stark ab, ist die Regelung unwirksam und der Arbeitgeber geht am Ende gänzlich leer