Österreichische Auflagenkontrolle (ÖAK): Rückwirkende Meldung aller Zugriffe auf Readly für das 1. HJ möglich
Die ÖAK erweitert die Möglichkeiten für Verlage, auf kostenpflichtigen Flatrate-Angeboten wie Readly gelesene Ausgaben zu melden: Ab sofort gehen alle Zugriffe auf Readly in die Auflagenmeldung ein. Das neue System kann bereits rückwirkend auf die Meldung für das erste Halbjahr 2019 angewendet werden. „Wir erweitern unser System für die Verlage, da bei allen Zugriffen auf digitale Angebote wie Readly Umsätze generiert werden und es sich nicht um Gratis-Lesen handelt“, so Alexandra Beier-Cizek, Geschäftsführerin der ÖAK. Bislang konnten österreichische Verlage