Kündigungsrecht bei Online-Laufzeitverträgen: E-Mail ist rechtskräftig
Hannover, 6. März 2017 – Einen langfristigen Online-Vertrag abzuschließen ist leicht: Man muss nur kurz die Geschäftsbedingungen abnicken und auf OK klicken. Einen bestehenden Vertrag wieder zu kündigen fällt meist schwerer, schreibt das Computermagazin c’t in seiner aktuellen Ausgabe 6/17 . Denn die Unternehmen handeln gegenüber ihren Kunden nicht immer gesetzeskonform. Im Selbstversuch hat die c’t-Redaktion Webhosting-Pakete bei unterschiedlichen Anbietern gekündigt und ist