Eine Skischule darf ihre Skischüler nicht überfordern
(Zürich/Innsbruck, den 07.12. 2012) Bald ist wieder Hochsaison für die Skischulen: Anfänger wie Fortgeschrittene werden deren professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um auf Skiern, Snowboard oder bei den neuen Funsportarten eine gute Figur zu machen. Doch wer zahlt, wenn es beim Unterricht zu einem Unfall kommt? Und was passiert, wenn der Übungshang am zweiten Tag mehr grün als weiß ist? „Auch wenn das Gesetz ihn ‚Gast’ nennt, der Skischüler schließt mit der Skischule einen Ausbildungsvertrag ab. Dadurch wird der Skischulleiter Vertragspartner und haftet“, stellt Dr. Hubert Tramposch