Radfahrer müssen in Österreich ein paar Besonderheiten beachten
Zürich/Innsbruck, den 08. 07. 2013) Auch Radfahrer sollten sich ans Verkehrsrecht halten – insbesondere, wenn sie im Ausland unterwegs sind. In Österreich gibt es einige Besonderheiten, deren Nichtbeachtung unangenehme Folgen haben kann. So gibt es in Österreich – anders als in Deutschland – eine klare Regelung für Fahrradhelme. Danach müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr auf jeden Fall einen Fahrradhelm tragen. Und das gilt nicht nur, wenn sie selbst fahren, sondern auch wenn sie auf einem Fahrrad befördert werden oder in einem Fahrradanhänger sitzen. „Das ist eine