Unterwegs für den Chef: Was Angestellte über ihre Rechte auf Geschäftsreisen wissen sollten
·Von der Pflicht zur Geschäftsreise bis zum Überfall beim abendlichen Absacker: Urteile und Wissenswertes für Geschäftsreisende · Gilt auch für Beamte: Entschädigung bei Flugverspätung steht dem Angestellten und nicht dem Arbeitgeber zuPotsdam, 20. Januar 2016 – Ob gewollt oder nicht, die Geschäftsreise trifft jeden einmal. Und unabhängig davon, ob sie die große Leidenschaft eines Angestellten ist oder vom Chef wider Willen angeordnet, sollten alle Geschäftsreisenden bestens über ihr Recht “unterwegs” informiert sein. Schließlich lässt sich so nicht nur ein böses Erwachen oder sogar