Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung
Interessengeleitete Falschmeldungen zur betrieblichen Altersversorgung widerlegtBREMEN, MÜNCHEN | Trotz des deutlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom Januar diesen Jahres kommen wiederholt Falschmeldungen von Finanzdienstleistern oder sogar Anwälten auf. Diese behaupten, es gäbe eine Informationspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung. „Damit versuchen Finanzdienstleister schon seit 2002 den Arbeitgeber zu bewegen, die Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch zu zwingen“, so Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Pensioncapital. Informationspflicht ist