So profitieren Sie vom Heizen mit Wärmepumpe
Unterhaching, 26. Juni 2023 – In den kürzlich veröffentlichten „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)“ wurde die geplante Pflicht für das Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien neu definiert: Für bestehende Gebäude bzw. die Heizungsmodernisierung wurde sie zeitlich um vier Jahre nach hinten verschoben und voraussichtlich ab 2028 als verpflichtend festgelegt. Für Neubauten in Neubaugebieten tritt diese Vorgabe bereits ab 1. Januar 2024 in Kraft. Trotz des neuen Zeitplans und der in den Leitplanken ergänzten Technologieoffenheit