Benefits: Grauzone zwischen Sachbezug und Geldleistung verringert – Arbeitgeber sollten handeln
BREMEN | Die Experten der PensionCapital begrüßen das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministerium (BFM) zur Abgrenzung zwischen Geld- und Sachbezügen vom 13.04.2021 (IV C 5 -S 2334/19/10007).Damit wird die Anzahl der Grauzonen im Bereich dieses Benefits verringert. Arbeitgeber erhalten mehr Klarheit, wie sie ihre Mitarbeitenden mit einem attraktiven Lohnbestandteil begeistern können. Allerdings besteht akuter Handlungsbedarf bei Unternehmen, die das Instrument bisher zur „Lohnoptimierung“ vor allem durch Entgeltumwandlung eingesetzt haben.
„Lohnoptimierung“ nicht mehr möglich
BREMEN | Derzeit ist das gesellschaftliche Leben weitestgehend auf Eis gelegt. Davon betroffen sind auch die traditionellen regionalen Personalmessen im zweiten Quartal. Der HR-RoundTable bietet mit seinem Extra ein Veranstaltungsformat, das diese Lücke füllt.Trotz der aktuellen Rahmenbedingungen blickt Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der PensionCapital GmbH, positiv nach vorn: „Wir sehen bei vielen Kunden und Geschäftspartnern Optimismus und Zuversicht und damit verbunden den Wunsch, schon jetzt die richtigen Weichen als Arbeitgeber zu stellen: Wie kann ich weiterhin
BREMEN | Die betriebliche Altersvorsorge ist Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse. Aktuell führen die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Unternehmen zur Kurzarbeit. Das hat Auswirkungen auf die Beiträge.Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und kann daher nicht im Rahmen von Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung über Direktversicherung oder Pensionskasse eingesetzt werden.
Es ergeben sich drei unterschiedlichen Situationen für Arbeitgeber:
1. Reine Zahlung von Kurzarbeitergeld
Sofern „nur“
BREMEN, KÖLN | Bei der Umsetzung von Benefits sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Dazu zählt neben dem steuerrechtlichen Rahmen das Arbeitsrecht. Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der PensionCapital GmbH, erläutert am 17. September 2019 auf der Zukunft Personal Europe, was Arbeitgeber bei der Konzeption und Umsetzung in der Praxis zu beachten haben. Dabei wirft er einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung.Ein zweiter Vortrag der Experten von PensionCapital legt am 18. September 2019 den Fokus auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Lars Menzel, Berater für