Benefits: Grauzone zwischen Sachbezug und Geldleistung verringert – Arbeitgeber sollten handeln
BREMEN | Die Experten der PensionCapital begrüßen das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministerium (BFM) zur Abgrenzung zwischen Geld- und Sachbezügen vom 13.04.2021 (IV C 5 -S 2334/19/10007).Damit wird die Anzahl der Grauzonen im Bereich dieses Benefits verringert. Arbeitgeber erhalten mehr Klarheit, wie sie ihre Mitarbeitenden mit einem attraktiven Lohnbestandteil begeistern können. Allerdings besteht akuter Handlungsbedarf bei Unternehmen, die das Instrument bisher zur „Lohnoptimierung“ vor allem durch Entgeltumwandlung eingesetzt haben. „Lohnoptimierung“ nicht mehr möglich