Entgeltumwandlung während Corona-bedingter Kurzarbeit
BREMEN | Die betriebliche Altersvorsorge ist Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse. Aktuell führen die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Unternehmen zur Kurzarbeit. Das hat Auswirkungen auf die Beiträge.Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und kann daher nicht im Rahmen von Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung über Direktversicherung oder Pensionskasse eingesetzt werden. Es ergeben sich drei unterschiedlichen Situationen für Arbeitgeber: 1. Reine Zahlung von Kurzarbeitergeld Sofern „nur“